Ausstellung: Todesopfer rechtsextremer Gewalt
Todesopfer rechtsextremer Gewalt
Unsere Ausstellung gibt es schon seit dreizehn Jahren. Sie ist vor Kurzem inhaltlich und äußerlich überarbeitet worden. Statt aus schweren Holzbalken besteht der Rahmen jetzt aus Leichtmetallrohren. Die Ausstellung lässt sich in einem PKW transportieren. Sie lagert in Unterlüß.
Unsere neuerstellte Ausstellung „Todesopfer rechtsextremer Gewalt" hatte ihre Premiere in der Moschee von Hildesheim, danach war sie in Gifhorn und schließlich an verschiedenen Orten im Landkreis Uelzen.
Erbauer der Ausstellung ist Karl-Heinz Hufenbach, Gründungsmitglied des „Netzwerkes Südheide gegen Rechtsextremismus“. Die Ausstellung enthält sechs Wände. Die Wände können als Sechseck oder auch einzeln aufgestellt werden.
Die Amadeu Antonio Stiftung zählt in Deutschland seit der Wende (1990) 219 Todesopfer rechtsextremer Gewalt und 16 weiter Verdachtsfälle. Allein zehn Opfer kommen aus Niedersachsen. Alle Opfer werden in der Ausstellung namentlich erwähnt und in jedem einzelnen Fall wird näher beschrieben, wie es zu der Tat gekommen ist.
Wer die Ausstellung ausleihen möchte, kann sich bei uns melden unter: info@netzwerk-südheide.de
Wir erheben keine Leihgebühr, sondern bitten die Ausleiher*innen lediglich um eine Spende für unser „Netzwerk Südheide gegen Rechtsextremismus“.
Es ist wichtig,
alle Opfer sichtbar zu machen.
Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit deren Gründung. Bis 1990 wurden sie staatlich nicht gesondert erfasst. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte rechtsextreme Tatmotive bei Tötungsdelikten erst seit 1990 als „Hasskriminalität“ gegen bestimmte Opfergruppen, etwa Ausländer, Behinderte, Homosexuelle, Obdachlose oder Spätaussiedler. Seit den rechtsextremen Mordanschlägen auf Asylbewerber und Türkeistämmige in Deutschland ab 1990 begannen Opferschutzinitiativen, die Zahlen dieser Angriffe und ihrer Opfer zu registrieren.
Wegen intensiver Kritik an der mangelhaften Erfassung rechtsextremer Gewalttaten führte das BKA 2001 ein „Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität“ (PMK-System) ein. Dieses weist nach wie vor erhebliche Methodenprobleme, Schwachstellen und Lücken auf. Darum ist die Gesamtzahl der Todesopfer rechter Gewalt zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen weiterhin stark umstritten.
Seit Jahren beklagt die Amadeu Antonio Stiftung die große Diskrepanz der unterschiedlichen Zählweise von Todesopfern rechter Gewalt. Staatliche Behörden zählen anders als unabhängige Organisationen. Die Bundesregierung bewertet lediglich 113 Tötungsdelikte als rechts motiviert, während die Amadeu Antonio Stiftung auf eine weitaus höhere Zahl kommt, nämlich mindestens 218 Todesopfer seit dem Wendejahr 1990 und 15 weitere Verdachtsfälle.
Die Ausstellung des „Netzwerk Südheide gegen Rechtsextremismus“ basiert auf Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung. Erstellt wurde sie von Karl-Heinz Hufenbach, Mitgründer des Netzwerkes.
Der Begriff „rechte Gewalt“
Mit dem Begriff „rechte Gewalt“ sind Gewalttaten gemeint, die auf Grundlage der Vorstellung einer Ungleichwertigkeit von Menschen begangen werden. Der Begriff wird in der Kriminologie, der Sozialwissenschaft, der Strafverfolgung, der Politik und der Zivilgesellschaft nicht einheitlich verwendet, auch die Bezeichnungen Hassgewalt, Hate Crime, politisch motivierte Kriminalität rechts, Hass- oder Vorurteilskriminalität sind geläufig – beziehen sich jedoch auf dasselbe Phänomen.
Bei rechter Gewalt werden Täter*innen durch spezifische Einstellungen dazu motiviert, eine Gewalttat zu begehen. Diese Einstellungen sind nicht wahllos, sondern damit sind historisch gewachsene Abwertungsideologien im Sinne gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gemeint. Darunter fallen beispielsweise Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Autoritarismus, Chauvinismus, Antifeminismus, Nationalismus, Homo- und Transfeindlichkeit oder Sozialdarwinismus. Diese abwertenden Einstellungen bilden das Tatmotiv bei rechter Gewalt. Sie sind alle Wesenselemente des Rechtsextremismus, aber leider auch weit darüber hinaus in der Gesellschaft verbreitet. Die Zugehörigkeit der Täter*innen oder ihre Selbstverortung im Rechtsextremismus ist deshalb keine Voraussetzung für rechte Gewalt. Rechte Gewalttaten werden ebenso von Menschen begangen, die sich selbst nicht als rechtsextrem betrachten und keine Berührungspunkte zu rechtsextremen oder neonazistischen Szenen oder Strukturen haben.
Betroffene rechter Gewalt werden wegen ihrer vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer - oder mehreren - der abgewerteten Gruppen angegriffen, weil sie den Täter*innen als jüdisch, homosexuell, migrantisch, politische*r Gegner*n, wohnungslos etc. erscheinen. Die Täter*innen übernehmen bei rechten Gewaltangriffen die Definitionsmacht über die Gruppenzugehörigkeit der Betroffenen, das heißt, es ist nachrangig, ob ein Mensch sich selbst beispielsweise als homosexuell versteht. Wenn er den Täter:*innen als homosexuell erscheint, dann bietet allein diese Wahrnehmung den Anlass für einen homofeindlich motivierten Angriff. Betroffene werden einer Gruppe häufig lediglich aufgrund äußerer Merkmale zugeordnet.
Weil rechte Gewalttaten auf abwertenden Einstellungen gegenüber gesellschaftlichen Gruppen basieren, gelten sie auch nie nur dem individuellen Opfer. Betroffene werden stellvertretend für eine ganze Gruppe „ausgewählt“, der einzelne Angriff ist immer auch ein Angriff auf die Gruppe als Ganze. Man spricht deshalb bei rechten Gewalttaten auch von Botschaftstaten, die Verunsicherung bei einer Vielzahl an Menschen auslösen können. Wird eine Person beispielsweise angegriffen, weil sie schwarz ist, dann können sich von diesem Angriff auch andere People of Colour mit adressiert, abgewertet und bedroht fühlen. Die Folgen rechter Gewalt unterscheiden sich somit von den Folgen anderer Formen der Gewaltanwendung.
Text: Amadeu Antonio Stiftung
Gegen das Vergessen!
Wanderausstellung
Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 bis heute.
Das „Netzwerk Südheide gegen Rechtsextremismus“ erinnert jährlich an den gewaltsamen Tod von Peter Deutschmann. Er wurde 1999 in Eschede von zwei Neonazis brutal zusammengeschlagen und sterbend allein in seinem Haus zurückgelassen. Das Landgericht Lüneburg verurteilte die beiden Täter wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu je fünf Jahren Jugendstrafe.
Wir gedenken aber nicht nur Peter Deutschmann, sondern allen Opfern rechtsextremer Gewalt seit 1990. Diese von Karl-Heinz Hufenbach gestaltete Installation dient als didaktisches Ausstellungsobjekt, z.B. für Schulen, Gemeinden und anderen Räumen.
Diese Installation zeigt alle durch rechtsextreme Gewalt umgekommenen Menschen seit 1990. Die dicht an dicht gehängten Bögen bilden in ihrer Mitte einen geschlossenen Raum der Ruhe. Wir möchten nicht nur ein Gefühl der überwältigenden Zahl ermordeter Menschen geben, sondern auch auf ihre einzelnen Persönlichkeiten hinweisen und den Opfern auf diese Weise gedenken.
Stellwände sind steckbar.
Die Steckverbindungen lassen sich mittels Innenkantschlüssel festziehen. Die Füße lassen sich um 360 Grad drehen und sind mit 10mm Löcher für Heringe versehen. Mit 10 Stk. S-Hacken zum Einhängen der Informations-Blätter, je Stellwand. Die einzelnen Stellwände lassen sich mittels einer Doppelschelle, verbinden!